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Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Familienrecht. Ich kümmere mich um Ihre Anliegen, wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen oder scheiden lassen wollen. Sie können von mir fundierte rechtliche Beratung und Vertretung in Fragen des Unterhaltes, des ehelichen Vermögens und auch der Regelung von elterlicher Sorge und des Besuchsrechts erwarten. Mein Ziel ist es, unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und dabei auch das Wohl Ihrer Kinder besonders im Auge zu behalten. Sie sollten sich auch an mich wenden, wenn Sie einen Ehevertrag schließen wollen, um die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen und möglichen Problemen vorzubeugen. Zur Lösung ihrer Probleme im Zusammenhang von Trennung und Scheidung bietet sich auch die Durchführung eines Mediationsverfahrens an. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf dem Gebiet des Erbrechts. Gerne berate ich sie bei Fragen rund um die Errichtung eines Testaments bzw eines Übergabevertrages oder prüfe bereits vorhandene Urkunden für Sie. Wenn ein Erbfall eingetreten ist, helfe ich Ihnen bei der Teilung des Nachlasses oder der Geltendmachung Ihres Pflichtteils. |