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Mediation ist ein freiwilliges, aussergerichtliches Verfahren zur Klärung von Konflikten und deren Beilegung. Es eignet sich in ganz besonderer Weise im familiären Bereich und überall dort, wo Beziehungen neu gestaltet werden müssen. Ziel ist es, Lösungen gemeinsam zu erarbeiten und die Beteiligten dabei zu unterstützen, nicht zu Feinden zu werden. Zunächst schliessen die Mediationspartner eine Vereinbarung über die Verhaltensregeln in der Mediation: - Faires Verhandeln in gegenseitigem Respekt - Offenlegung aller wesentlichen Daten und Fakten - Beendigung aller gerichtlichen streitigen Verfahren für die Dauer der Mediation - Möglichkeit für alle Beteiligten, die Mediation ohne Angaben von Gründen zu beenden Die Mediatorin, Frau Gruber-Schmid, leitet die Mediationssitzungen und erstellt die Protokolle. Sie gibt allgemeine rechtliche Hinweise und führt in die betreffenden Rechtsgebiete ein. Ihre Tätigkeit ist völlig unparteilich. Sie vertritt daher keinen der Partner in einem nachfolgenden Prozess. Eine Mediatorin trifft, im Gegensatz zum Schiedsgutachter, keine Entscheidung. Die Mediation hat sich bei der Trennung von Ehepartnern und Eltern gut bewährt. Gerade hochstrittige Themen wie Unterhalt und Vermögen, aber auch elterliche Sorge und Besuchsrecht der Mutter oder des Vaters können mit Hilfe der Mediation in Ruhe besprochen und geregelt werden. Die Mediation wird mit einem Zeithonorar vergütet. Für die Abfassung von Vereinbarungen fallen weitere Gebühren an. Vor Beginn der Mediation besteht die Möglichkeit in einem kostenlosen ca. 30 minütigen Gespräch mit der Mediatorin weitere Informationen zur Mediation und den voraussichtlichen Kosten einzuholen. Frau Gruber-Schmid ist Mitglied der Bundearbeitsgemeinschaft für Familienmediation. Sie hat ihre Ausbildung in den Jahren 2000/2001 bei Dr. Gisela und Dr. Hans-Georg Mähler (EIDOS Projekt Mediation) absolviert. Die Ausbildung umfasste 130 Stunden Grundlagenausbildung, 50 Stunden angeleitete Supervision und 22 Stunden Weiterbildung in Cooperativer Praxis. Es wurden vier Falldokumentationen vorgelegt. Ferner fand ein Abschlusskolloquium statt. |